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Unternehmen

AGB

1. GELTUNGSBEREICH

a) Für sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen(„AVLB“) in der jeweils aktuellen Fassung. Ergänzend gelten die Hinweise der Auftragsbestätigungen. Bei Auftragserteilung oder Annahme von Lieferungen erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht nur für dieses Geschäft, sondern auch für alle Folgegeschäfte an.

b) Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Käufers werden erst durch die gezielte schriftliche Bestätigung des Verkäufers wirksam. Die bloße Auftragsannahme durch den Verkäufer bedeutet in keinem Fall eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers.

c) Spätestens, wenn die Waren in den Besitz des Käufers übergehen oder der Käufer von den Leistungen des Verkäufers Gebrauch macht, gelten diese AVLB durch den Käufer als angenommen, auch ohne dessen ausdrückliche Bestätigung.

d) Rechtserhebliche Erklärungen sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

e) Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften erfolgen, kommt diesen lediglich eine klarstellende Bedeutung zu. Es gelten jeweils die aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keine entsprechende Klarstellung erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nicht durch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.


2. ANGEBOT UND ABSCHLUSS

a) Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und gelten ausschließlich für den im Angebot genannten Leistungsumfang.

b) Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die in der vereinbarten Form erklärte Auftragsbestätigung zustande. Das gleiche gilt für sonstige, auch später getroffene Vereinbarungen. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sowie Vereinbarungen mit unserem Außendienst müssen von uns in der vereinbarten Form bestätigt werden.

c) Falls der Käufer Zeichnungen oder Qualitätsmuster liefert, haftet er dem Verkäufer dafür, dass durch deren Benutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Verkäufer haftet nicht für vom Käufer gelieferte Zeichnungen oder Muster. Muster des Verkäufers gelten nur als Anhaltspunkt zur Prüfung von Beschaffenheit und Qualität. Mit der Übersendung eines Musters wird keine Gewähr für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes abgegeben.

d) Der Verkäufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erfüllung unmöglich oder nur mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden ist, die zum Auftragswert in keinem wirtschaftlichen Verhältnis stehen[CS1] .

e) Ein Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Käufer in eine wirtschaftliche Krise gerät oder die aus öffentlichen zugänglichen Quellen ersichtliche Kreditwürdigkeit des Käufers eine Insolvenzgefährdung nahelegt.

f) Bei Sofern der Auftraggeber ein Neukunde des Verkäufers ist, behält sich der Verkäufer vor, Vorkasse zu verlangen. Bei Auftragswerten ab 100.000€ kann der Verkäufer Anzahlungen in Höhe von 15% - 30% des Auftragswerts verlangen. Die geleistete Anzahlung wird in voller Höhe in der Abschlussrechnung in Abzug gebracht.


3. DIENSTLEISTUNGEN

Dienstleistungen werden individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten. Die Preise für die Dienstleistung wird im Angebot mitgeteilt. Die Angebotsannahme durch den Käufer ersetzt eine gesonderte Auftragsbestätigung. Rechnungen für Dienstleistungen sind sofort bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat unmittelbar und vollständig zu erfolgen.


4. PREISSTELLUNG

a) Die Angebotspreise enthalten, soweit nicht ausdrücklich ausgewiesen, keine Umsatzsteuer. Die anfallende Umsatzsteuer wird in jeweils geltender Höhe in der Rechnung ausgewiesen. Der Käufer trägt die Zölle sowie außerhalb Deutschlands anfallende Steuern und Abgaben.

b) Preisangaben in einer Währung außerhalb Deutschlands richten sich nachdem amtlich notierten Mittelkurs des Euro an der Frankfurter Devisenbörse zu der betreffenden Fremdwährung am Datum des letzten Angebotes des Verkäufers. Sollte sich dieser Kurs in der Zeit vom Datum des Angebotes bis zum Eingang der Zahlung beim Verkäufer ändern, ändert sich der Preis entsprechend. Liegt ein Angebot des Verkäufers nicht vor, ist der Mittelkurs zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer maßgebend.

c) Die vereinbarten Preise beruhen auf den derzeitigen Roh- und Betriebsstoffkosten, den deutschen tariflichen Löhnen und Frachten, Wechselkursen und Zöllen. Die vereinbarten Preise verstehen sich, soweit nicht in der vereinbarten Form anders vereinbart, ohne Verpackung, Verladung und Transport. Ändern sich diese Kosten, behält sich der Verkäufer eine Neufestsetzung der Preise nach billigem Ermessen bis zu Höhe der eingetretenen Kostensteigerungen vor. Nachträglich durch Änderungen des Auftrags entstehende und vom Verkäufer nicht zu vertretende Mehrkosten trägt der Käufer.


5. UMFANG DER LIEFERUNG

a) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag, an dem alle technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrags endgültig geklärt und in der jeweils vereinbarten Form bestätigt sind.

b) Kommt der Käufer seinen Vertragsverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer nicht an die Einhaltung der vereinbarten Fristen gebunden. Bei Abschlüssen für die Lieferung einer noch unbestimmten Menge innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, bleibt für jeden Abruf, eine Vereinbarung über Menge und Lieferzeit vorbehalten.

c) Teillieferungen können vereinbart und einzeln berechnet werden. Jede Teillieferung ist als gesondertes Geschäft zu betrachten. Die Lieferzeit ist gewahrt, wenn die Ware bis zum Ablauf der Frist das Lieferwerk verlassen hat oder im Versandlager lieferbereit steht und der Versand nicht durch vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände verhindert oder verzögert wird.

d) Der Verkäufer kann die Lieferung nach seinem Ermessen aufschieben bzw. ganz oder teilweise aufheben, wenn die Durchführung des Betriebes oder des Versandes durch Gründe behindert oder unmöglich gemacht wird, welche der Verkäufer auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann; z.B. durch Streik, Aussperrung, Versandbehinderung im eigenen Betrieb oder Versandverhinderung des Lieferanten des Verkäufers, Bruch, Roh-, Hilfs- Betriebsstoffmangel oder andere Eingriffe höherer Gewalt jeder Art. Der Verkäufer wird den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren. Kommt der Verkäufer mit der Lieferung infolge seines persönlichen Verschuldens in Verzug, kann der Käufer nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist, die in der Regel nicht kürzer als zwei Wochen betragen soll, vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser noch nicht erfüllt ist. Erledigte Teillieferungen sind nicht rückabzuwickeln.

e) Verträge über Artikel, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber erforderlich ist (individueller Zuschnitt, Bestickung, Bedruckung oder Ähnliches) sind von einer Stornierung ausgeschlossen, soweit deren Be-/Verarbeitung bereits begonnen hat.

f) Der Verkäufer haftet bei Lieferverzug oder Auftragsrücknahme nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.


6. RÜCKSENDUNGEN

a) Rücksendungen mangelfreier, neuwertiger, unveredelter Ware sind innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung beim Käufer möglich. Die Ware und deren Originalverpackung darf keinerlei Beschädigungen, Flecken oder Tragespuren aufweisen. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind durch den Auftraggeber verarbeitete, veränderte oder für diesen individuell angefertigte Waren, sofern diese mangelhaft sind und der Mangel vor der Verarbeitung nicht feststellbar war.

b) Der Rücksendung muss ein ausgefüllter Warenbegleitschein beigefügt sein. Rücksendungen ohne Warenbegleitschein können nicht bearbeitet werden. Warenbegleitscheine können unter www.winwear.com ausgedruckt werden. Bei gemeinsamer Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen ist die Ware innerhalb der Sendung so zu unterteilen, dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen ursprünglichen Lieferung möglich ist. Rücksendungen haben frei zu erfolgen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Auftraggeber.

c) Liegt eine gemäß Absatz a) rechtmäßige Rücksendung vor, erhält der Auftraggeber nach Bearbeitung der Retoure eine Gutschrift über den Warenverkaufswert abzüglich 5% Handlingskosten, mindestens jedoch abzüglich 8,00 EUR je ursprüngliche Lieferung. Versandkosten werden in diesem Fall nicht gutgeschrieben. Nimmt der Verkäufer im Einzelfall nach individueller Absprache, die in der vereinbarten Form erfolgen muss, ausgepackte Waren zurück, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 20% vom Warenverkaufswert.

d) Neben dieser Regelung zum freiwilligen Rückgaberecht, bestehen die gesetzlichen Rechte, einschließlich der gesetzlichen Gewährleistungsrechte im vereinbarten Umfang fort.


7. ÜBERNAHME

Werden Waren vor dem Versand durch den Käufer geprüft, so gelten sie als nach den vereinbarten Bedingungen geliefert. Werden zur Ablieferung fertige Waren aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, zu seiner Verfügung gelagert, so kann die Rechnung sofort erteilt und Zahlung verlangt werden. Die Waren lagern dann auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Hierdurch wird das Recht des Verkäufers, die Übernahme zu verlangen, nicht berührt.


8. VERSAND

Der Versand erfolgt - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Käufers. Transport - und sonstige Versicherungen können auf Wunsch des Käufers auf seine Kosten abgeschlossen werden. Falls sich der Versand nicht zu den vereinbarten Bedingungen durchführen lässt, erfolgt er zu den nach Wahl des Verkäufers bestmöglichen Bedingungen. Kosten für verwendete Abdeckungen oder Verpackungen trägt der Käufer.


9. PREISE, BERECHNUNG UND ZAHLUNG

a) Es gelten die in der Preisliste oder im Angebot angegebenen Preise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer. Die Frachtkosten werden gesondert berechnet. Bei Nachnahmesendungen werden die anfallenden Versand- und Handlingskosten in Rechnung gestellt.

b) Bei Lieferungen ins Ausland liefert der Verkäufer ab Werk. Alle anfallenden Verzollungs- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

c) Rechnungen sind zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen ohne Abzüge netto Kasse. Bei Überschreitung der vereinbarten Fälligkeitstermine werden für Handelsgeschäfte, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40€ berechnet. Der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB bleibt unberührt.

d) Bei Zahlungseinstellung des Käufers hat der Verkäufer die in § 47 InsO aufgeführten Rechte auf Aussonderung der Waren. Offene Forderungen werden sofort fällig[CS2] . Alle Kosten bei unbaren Zahlungen trägt der Auftraggeber. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel anzunehmen. Nimmt der Verkäufer Wechsel an, gehen alle damit verbundenen Spesen zu Lasten des Käufers. Die Zahlung gilt bei Annahme von Wechseln erst als erfüllt, wenn der Wechsel eingelöst ist.

e) Eine Aufrechnung des Käufers ist nur zulässig mit einer rechtskräftig festgestellten oder vom Verkäufer unbestrittenen Gegenforderung des Käufers. Nur vom Verkäufer schriftlich anerkannte Gegenansprüche - auch aus Mängelrügen - berechtigen den Käufer zur Zurückhaltung fälliger Zahlungen. Für den Fall, dass berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, kann der Verkäufer die weitere Belieferung von Sicherheiten abhängig machen.


10. EIGENTUMSVORBEHALT

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller seiner gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Liefervertrag und aus früheren Verträgen zwischen den Parteien (gesicherte Forderungen) vor.

b) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

c) Solange der Käufer nicht im Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verarbeiten und weiter zu veräußern. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden neuen Sachen. Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt dieser Miteigentum.

d) Entstehende Forderungen durch Weiterveräußerung, tritt der Käufer bereits jetzt dem Verkäufer ab, unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung des Verkäufers in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.

e) Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, dem Drittschuldner von der Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretene Forderung geltend zu machen.

f) Für den Fall der Gefährdung seiner Kaufpreisansprüche ist dem Verkäufer das sofortige Rücknahmerecht der Vorbehaltsware gestattet. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, Teile der Vorbehaltsware nach seiner Wahl freizugeben, wenn der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten seiner Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer.


11. GEWÄHRLEISTUNG

a) Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, soweit der Käufer seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Der Käufer hat unverzüglich nach Eingang der Lieferung die Sendung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Ware zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Unterlässt der Käufer die Rüge, so gilt die Lieferung als mangelfrei abgenommen.

b) Merkmale der Waren, die vom Käufer oder einem von ihm beauftragten Dritten vor dem Versand geprüft und nicht beanstandet werden, können später nicht mehr gerügt werden. Nach Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Einsatz der Waren, können Mängel, die sofort nach Erhalt der Ware feststellbar sind, nicht mehr gerügt werden.

c) Ansprüche aus etwaigen Mängeln in der Lieferung können sich nur auf die einzelnen mangelhaften Teile beziehen. In dieser Hinsicht gelten die Lieferungen als teilbare Leistungen.

d) Bei nachweislich vom Verkäufer zu vertretenden Mängeln, kann der Verkäufer nach billigem Ermessen wählen, ob er eine Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) erbringt. Für den Fall, dass die gewählte Art der Nacherfüllung für den Käufer im Einzelfall unzumutbar ist, kann er die Annahme verweigern. Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern. Zudem ist der Verkäufer berechtigt, die von ihm zu erbringende Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der kann Zurückbehaltungsrechte nur insoweit ausüben, als sie in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel stehen.

e) Ist eine vom Verkäufer gelieferte oder bearbeitete Ware mangelhaft oder fehlen zugesicherte Eigenschaften, so wird dieser den vertragsgemäßen Zustand innerhalb einer angemessenen Nachfrist herstellen, die in der Regel nicht kürzer als zwei Wochen sein soll. Der Verkäufer ist berechtigt anstelle der Nachbesserung den Minderwert zu ersetzen oder neue Ware zu liefern. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

f) Die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers entfällt, wenn der Käufer seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Mängelanzeige- und Zahlungsverpflichtungen, nicht nachgekommen ist. Wird in Ausübung der Gewährleistungspflicht eine Nachbesserung ausgeführt, so wird die Gewährleistungsdauer hinsichtlich des betroffenen Teiles für die Dauer der Nachbesserungsarbeiten gehemmt. Im Übrigen gelten auch für diese Nachbesserungen dieselben Gewährleistungsbedingungen wie für die ursprüngliche Lieferung. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichung der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden.

g) Soweit gesetzlich zulässig haftet der Verkäufer nicht für Einbußen, Beschädigung, Kosten oder Folgeschäden jeglicher Art, die im Zusammenhang mit der Benutzung unserer Waren entstehen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware nach schriftlich zu vereinbarender Frist.

h) Bei Streitigkeiten über die Beschaffenheit der gelieferten Ware entscheidet ein unabhängiger, fachkundiger Gutachter, der vom Verkäufer benannt wird. Gegebenenfalls zu nehmende Stichproben sind möglichst gemeinsam zu entnehmen. Die Kosten der Untersuchung bzw. Begutachtung trägt der unterliegende Teil.


12. UMFANG DER HAFTUNG

a) Der Verkäufer haftet, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den vertraglich vereinbarten oder gesetzlichen Maßgaben.

b) Der Verkäufer haftet nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle anderen über die in diesen Verkaufsbedingungen vereinbarten Ansprüche hinausgehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, gleich ob aus Gewährleistung oder einem anderen Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

c) Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen, sowie bei Nichteinhaltung zugesicherter Eigenschaften, soweit der Käufer durch die Zusicherung gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert werden sollte.

d) Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren und für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.

e) Alle Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer verjähren innerhalb eines Jahres nach Eingang der Waren beim Käufer, soweit nicht vertraglich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen sind.


13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

a) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist für beide Parteien das am Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Bei Auslandsgeschäften gilt für das ganze Vertragsverhältnis das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Verkäufer ist berechtigt, gegen den Käufer auch bei dem für den Geschäftssitz des Käufers zuständigen Gericht Klage zu erheben.

b) Bei Auslandsaufträgen wird die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich ausgeschlossen. Der deutsche Text der vorliegenden Geschäftsbedingungen ist rechtsverbindlich. Ergänzend zu diesen Verkaufsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) haben Vorrang vor anderen deutschen Rechtsnormen. Für die Auslegung dieser Verkaufsbedingungen ist der deutsche Text maßgebend.

c) Die aktuelle Erklärung zur Nutzung der Daten des Auftraggebers ist auf www.winwear.com abrufbar.


14. SCHUTZMARKEN UND SONSTIGES

a) Vom Verkäufer entworfene oder entwickelte Artikel sind geistiges Eigentum des Verkäufers. Nachahmungen oder Weitergabe an Dritte sind ohne unsere Zustimmung untersagt. Der Verkäufer behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor.

b) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so sollen die übrigen Bedingungen Bestand haben. Anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bedingung gilt diejenige wirksame bzw. durchführbare Bedingung, die der Verkäufer gewählt hätte, um den wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bedingung zu erreichen, wenn er die Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit erkannt hätte. Sollte eine Bedingung wegen ihres räumlichen, sachlichen, zeitlichen oder betragsmäßigen Anwendungsbereiches unwirksam sein, soll die Bedingung nicht gänzlich unwirksam sein, sondern als vereinbart gelten mit dem zulässigen Umfang, welcher dem ursprünglich vereinbarten Umfang am nächsten kommt.


IP Textilien GmbH , Brilon den, 01.01.2026


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